Nutzungsdauergutachten
Wie kann man Steuern durch Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer Steuern sparen?
Ein Immobiliengutachter kann entscheidend sein, wenn es um die Optimierung der steuerlichen Vorteile Ihrer vermieteten Immobilie geht. Laut Gesetz können die Anschaffungskosten über eine pauschale Abschreibungsdauer von 50 oder 40 Jahren (2% bzw. 2,5% jährlich) geltend gemacht werden. Doch mit einem spezifizierten Nutzungsdauer-Gutachten eines zertifizierten Immobiliengutachters können Sie eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen und somit steuerlich profitieren.
Viele Immobilien, insbesondere jene mit Baujahren vor 1990, weisen häufig eine kürzere Nutzungsdauer auf als die gesetzlich festgelegten 50 Jahre. Ein erfahrener Immobiliensachverständiger kann in diesen Fällen ein wertvolles Gutachten erstellen, das die verkürzte Nutzungsdauer belegt. Dieses Gutachten eines Immobiliengutachters ist entscheidend, um gegenüber dem Finanzamt die höhere Abschreibung für Abnutzung (AfA) geltend zu machen.
Unsere erfahrenen immobiliensachverständiger, die nach den Standards der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind, erstellen Gutachten für die Bestimmung der Restnutzungsdauer. Je kürzer die durch unsere immobiliengutachter ermittelte Restnutzungsdauer, desto höher kann der Abschreibungssatz sein.
Was sind die Kosten für eine Immobilienbewertung durch einen Immobiliengutachter?
Die Immobilienbewertung ist entscheidend für den Wert einer Immobilie. Ein Immobiliensachverständiger berücksichtigt Lage, Zustand und Markt.
Es gibt verschiedene Gutachten, wie das Verkehrswertgutachten für Erbschaften oder Scheidungen sowie Marktwerteinschätzungen.
Hier finden Sie Informationen über Gutachten und Kosten. Wir erläutern, welche Elemente in die Immobilienbewertung einfließen und welche Preisstrukturen für die Dienstleistungen gelten.
Wie sieht die Immobilienbewertung mit Gutachter aus?
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