Nutzungsdauergutachten

Wie kann man Steuern durch Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer Steuern sparen?

Ein Immobiliengutachter kann entscheidend sein, wenn es um die Optimierung der steuerlichen Vorteile Ihrer vermieteten Immobilie geht. Laut Gesetz können die Anschaffungskosten über eine pauschale Abschreibungsdauer von 50 oder 40 Jahren (2% bzw. 2,5% jährlich) geltend gemacht werden. Doch mit einem spezifizierten Nutzungsdauer-Gutachten eines zertifizierten Immobiliengutachters können Sie eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen und somit steuerlich profitieren.


Viele Immobilien, insbesondere jene mit Baujahren vor 1990, weisen häufig eine kürzere Nutzungsdauer auf als die gesetzlich festgelegten 50 Jahre. Ein erfahrener Immobiliensachverständiger kann in diesen Fällen ein wertvolles Gutachten erstellen, das die verkürzte Nutzungsdauer belegt. Dieses Gutachten eines Immobiliengutachters ist entscheidend, um gegenüber dem Finanzamt die höhere Abschreibung für Abnutzung (AfA) geltend zu machen.


Unsere erfahrenen immobiliensachverständiger, die nach den Standards der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind, erstellen Gutachten für die Bestimmung der Restnutzungsdauer. Je kürzer die durch unsere immobiliengutachter ermittelte Restnutzungsdauer, desto höher kann der Abschreibungssatz sein.



Was sind die Kosten für eine Immobilienbewertung durch einen Immobiliengutachter?


Die Immobilienbewertung ist entscheidend für den Wert einer Immobilie. Ein Immobiliensachverständiger berücksichtigt Lage, Zustand und Markt.

Es gibt verschiedene Gutachten, wie das Verkehrswertgutachten für Erbschaften oder Scheidungen sowie Marktwerteinschätzungen.

Hier finden Sie Informationen über Gutachten und Kosten. Wir erläutern, welche Elemente in die Immobilienbewertung einfließen und welche Preisstrukturen für die Dienstleistungen gelten.

ab 1.480 Euro inkl gesetzl. Mwst.

Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer kann genutzt werden, um die Abschreibung für ein Gebäude zu erhöhen. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung ist es möglich, durch ein solches Gutachten oder ein Verkehrswertgutachten dieses dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen, dass die Restnutzungsdauer eines Gebäudes unter 50 Jahren liegt. Ein bausubstanzgutachten ist in diesem Fall nicht mehr zwingend erforderlich.


  • Zum Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG gegenüber dem Finanzamt
  • Nutzungsdauergutachten nach Sachwertrichtlinie (SW-RL)
  • Zur Optimierung der Gebäude-Afa
  • inklusive Ortstermin
  • Umfang: ca. 15-40 Seiten
  • Lieferung in ca. 7 Werktagen nach Ortstermin


Wie sieht die Immobilienbewertung mit Gutachter aus?

Wir nehmen IHRE Immobilie unter die Lupe!


Erstberatung (kostenfrei)

Am Telefon ermitteln wir Ihren spezifischen Bedarf für eine präzise Immobilienbewertung. Benötigen Sie ein detailliertes Verkehrswertgutachten oder genügt ein Kurzgutachten für einen schnellen Überblick über den Marktwert? Unsere Dienstleistungen bieten die erforderlichen Informationen für fundierte Entscheidungen. Ein erfahrener Immobiliensachverständiger steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen umfassend zu beantworten und die optimale Strategie für Ihre Immobilienbewertung zu entwickeln. Ihr Anliegen ist uns von großer Bedeutung, und wir nehmen uns die erforderliche Zeit für Ihre Wünsche.

Gutachten - Planung

Sobald Sie Ihre Entscheidung getroffen haben, stehen wir Ihnen umfassend zur Seite. Unser engagiertes Team beschafft alle erforderlichen behördlichen Informationen, die für den Verkaufsprozess Ihrer Immobilie notwendig sind. Wir überprüfen sorgfältig die relevanten Dokumente, um sicherzustellen, dass alles den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus arrangieren wir einen Vor-Ort-Termin, bei dem unser sachkundiger Immobiliengutachter eine gründliche und detaillierte Immobilienbewertung vornimmt. Diese Bewertung ist entscheidend, um den Wert Ihrer Immobilie realistisch einzuschätzen und Ihnen die bestmöglichen Verkaufskonditionen zu bieten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam den optimalen Weg für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie finden.

Ortstermin / Objektaufnahme

Ein qualifizierter Immobiliengutachter führt eine gründliche und detaillierte Objektaufnahme Ihrer Immobilienbewertung durch, indem er die Immobilie vor Ort sorgfältig prüft und dabei alle wesentlichen Merkmale sowie die Gesamtlage des Objekts berücksichtigt. Dies umfasst die Analyse baulicher Gegebenheiten, den Zustand der Immobilie, Umgebungsfaktoren sowie aktuelle Marktbedingungen. Ziel ist es, eine umfassende, präzise und objektive Bewertung zu gewährleisten, die Ihnen als Eigentümer eine verlässliche Grundlage für den Verkauf oder die weitere Nutzung Ihrer Immobilie bietet. Unser Sachverständigen-Service stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden und Sie somit umfassend informiert sind.

Gutachtenerstellung

Das Deckblatt, die allgemeinen Informationen und die Aufgabenstellung bilden den ersten Teil eines Gutachtens, welches die Grundlage für eine fundierte Immobilienbewertung darstellt. Im nächsten Abschnitt erfolgt die umfassende Dokumentation der relevanten Daten und des Sachverhalts, was für jede Immobilienbewertung unabdingbar ist, um Objektivität und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Der dritte Teil beinhaltet die klare und nachvollziehbare Beantwortung der Fragestellung durch den Immobiliensachverständigen, der seine Expertise und Erfahrung einbringt, um eine präzise Bewertung vorzunehmen. Zum Abschluss erfolgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse, die alle wesentlichen Punkte zusammenfasst, gefolgt von der Unterschrift und dem Stempel, die die Authentizität und Verbindlichkeit des Gutachtens bestätigen.

Haben Sie Immobilienfragen oder Persönliche Beratung gewünscht?

Lassen Sie sich unverbindlich beraten.