+++ Hausverkauf als Erbengemeinschaft +++

Bei einer Erbengemeinschaft, sprich wenn mindestens zwei Erben gemeinschaftlich ein Haus erben, kann der Verkauf des Hauses zur echten Herausforderung werden. Im Idealfall streben alle Miterben gemeinschaftlich eine Auflösung der Erbengemeinschaft an, um die Immobilie verkaufen und zu gleichen Teilen vom Erlös profitieren zu können.
Plant eine Erbengemeinschaft die geerbte Immobilie zu verkaufen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
● alle Beteiligten müssen zustimmen, es gibt keine Mehrheitsentscheidung
● die Erbengemeinschaft muss als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen sein
● ein notarieller Kaufvertrag mit dem Käufer muss aufgesetzt werden
Der Kauferlös wird innerhalb der Erbengemeinschaft aufgeteilt.
Gerne stehe wir Ihnen als erfahrener Sachverständiger beim Verkauf Ihrer Immobilie im
Erbschaftsfall zur Seite.
Unseren Ratgeber jetzt lesen:
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